Landschaft (Landstände)
Landschaft bedeutet im historischen und ursprünglichen Zusammenhang die Gesamtheit der Landstände in einem mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Staat im Sinne der Ständeordnung. Teilweise wurden auch nur die Städte als Teil der Landstände als Landschaft bezeichnet.[1]
Begriffsgeschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Begriff „Landschaft“ stand im Mittelalter ursprünglich für die gesamte Bevölkerung eines Gebiets. Später engte sich dessen Bedeutung auf die politisch handlungsfähigen Bewohner als Vertretung der Landeseinwohner vor der Regierung[2] und schließlich auf deren ständische Vertretung ein. Die Versammlungen der Landstände wurden „Landtag“ genannt, mit „Landschaft“ ist dagegen eher die Institution gemeint.
Die heute gängige Bedeutung von Landschaft im geographischen Sinne kam später unter dem Einfluss der Malerei auf und ist erst seit dem 18. Jahrhundert in Gebrauch.
Geschichtliche Entwicklung und heutige Bedeutung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit dem 17. Jahrhundert verloren die Landschaften oder auch Landstände in den meisten Staaten durch den Absolutismus an politischer Bedeutung. Sie wurden entweder aufgelöst, wandelten sich über mehrere Zwischenstufen hin zu den heutigen Landtagen oder zu Institutionen eigener Art wie den Landschaftsverbänden.
Der Einfluss der Landschaften, die in der Geschichte eine Region mit einer eigenen Identität gebildet haben, wirkt heute oft noch nach und kann Kultur und Sprache eines Gebietes prägen, das politisch nicht mehr eine Einheit bildet.
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Preußen wurden die ab Ende des 18. Jahrhunderts in den historischen Landesteilen (Brandenburg, Pommern, Ostpreußen usw.) gebildeten Hypothekenbanken für die in den Landständen vertretenen adligen Grundbesitzer als Landschaft bezeichnet, siehe auch hier: Landschaft (Preußen).
In Mecklenburg wurden nur die Städte als Landschaft bezeichnet. Diese bestand bis 1918.
In Niedersachsen existieren bis heute sechs alte Landschaften als Körperschaften mit ständischer Verfassung fort.
In Schleswig-Holstein gab es die Landschaften Eiderstedt und Fehmarn. Typischerweise ist Eiderstedt eine Halbinsel und Fehmarn eine Insel.
Niederlande
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In den Niederlanden besteht in allen 12 Provinzen eine Landschap. Heute sind die Provinciale Landschappen vor allem mit Aufgaben des Naturschutzes betraut. Sie sind Eigentümer der größeren Naturschutzgebiete und von historischen Gebäuden unter Denkmalschutz.
Österreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Österreich wurde der Begriff Landschaft auch für die Gesamtheit der vier Landstände, nämlich der Prälaten, Herren, Ritter und Städte verwendet.[3] Heute findet sich dies noch bei Apotheken, die aus jener Zeit stammen und die Bezeichnung Landschafts-Apotheke tragen. Sie bestehen auch heute unter anderem in Baden bei Wien, Horn, Schwechat sowie Klagenfurt.
Schweden
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Landschaften in Schweden (schwed. landskap) und Finnland finn. (maakunta) sind bis heute genau definierte Gebiete, auch wenn die sie repräsentierenden Landstände nicht mehr existieren. Die maakunta ist heute eine Form von Gebietskörperschaft in der Verwaltungsgliederung Finnlands, deren Grenzen nicht denen der alten historischen Landschaften entsprechen.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Begriffe
- Landständische Verfassung
- Landstandschaft
- Landtag (historisch)
- Ständegesellschaft
- Inkolat zu den landtäflichen Gütern
- Landmann (Adel)
- Landschaftskasse
- Verfassungsgeschichte
- Beispiele
- Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen
- Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen
- Landschaft (Herzogtum Schleswig)
- Landschaft des Herzogtums Sachsen-Altenburg
- Sejm (Ständeversammlung in Polen seit dem 12. Jahrhundert)
- Semstwo (Landschaftsvertretung in Russland ab 1864)
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Peter Blickle (Hrsg.): Landschaften und Landstände in Oberschwaben. Bäuerliche und bürgerliche Repräsentation im Rahmen des frühen europäischen Parlamentarismus. Bibliotheca-Academica-Verlag, Tübingen 2000, ISBN 3-928471-29-5.
- Sabine Heissler: Die „ostfriesische Singularität“. Die politische und soziale Stellung der ostfriesischen Landstände im beginnenden Absolutismus 1660–1690. Tectum-Verlag, Marburg 1994, ISBN 3-89608-552-2.
- Thomas Paringer: Die bayerische Landschaft. Zusammensetzung, Aufgaben und Wirkungskreis der landständischen Vertretung im Kurfürstentum Bayern (1715–1740). Kommission für Bayerische Landesgeschichte, München 2007, ISBN 978-3-7696-6877-3.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hannoversche Landschaften
- Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen
- Die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen
- Landtag und Landstände - Vorformen des Parlamentarismus (PDF, 104 kB) Vortrag von Ernst Schubert, Institut für Historische Landesforschung der Georg-August-Universität Göttingen
Fußnoten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911, S. 13.
- ↑ Max Döllner: Entwicklungsgeschichte der Stadt Neustadt an der Aisch bis 1933. Ph. C. W. Schmidt, Neustadt a. d. Aisch 1950, OCLC 42823280; Neuauflage anlässlich des Jubiläums 150 Jahre Verlag Ph. C. W. Schmidt Neustadt an der Aisch 1828–1978. Ebenda 1978, ISBN 3-87707-013-2, S. 265 (17. Jh.).
- ↑ Österreich Lexikon.